Die Honorare variieren je nach Auftragsumfang und richten sich nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht des Bundesverbandes der Pressebild-Agentur und
Bildarchive e.V. (BVPA).
Das Honorar wird in zwei Schritten bezahlt:
Nach Auftragserteilung wird um eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Grundhonorars gebeten.
Nach Selektion der Bilder folgt die 2. Rechnungsstellung. Das Fotomaterial wird erst nach Erhalt der Rechnungssumme ausgehändigt.
Nach Übergabe der Bilder gilt der Auftrag als beendet.
Der Kunde wird um rechtzeitige Abgabe einer Rechnungsadresse im Vorfeld gebeten. Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. 19% MwSt.
STORNIERUNG EINES VEREINBARTEN SHOOTING-TERMINES
Absagen bzw. Verschiebung sind bis 24 Std vor einem vereinbarten Termin kostenfrei. Anderweitig gilt die Hälfte des vereinbarten Gesamt-Honorares als Aufwandsentschädigung.
BILDBEARBEITUNG
Die im Honorar enthaltene Bildbearbeitung von RGB-Daten besteht aus RAW-Konvertierung, Farb-Korrekturen, Bildretuschen und individueller Farbgebung.
BILDRECHTE
Der Kunde verpflichtet sich bei Abdruck / Veröffentlichung der entstandenen Fotos die Fotografin davon in Kenntnis zu setzen. Alle entstandenen Fotos sind bei Veröffentlichung honorarfrei bei Namensnennung der Fotografin. Anderenfalls sind die Fotos honorarpflichtig. Das Entgelt richtet sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V.
Mit dem Erwerb der bestellten Fotos erhält der Besteller die Nutzungsrechte an Eigenwerbung im Sinne von Bewerbungsunterlagen, Set-Karten, Visiten-Karten oder Veröffentlichung auf der eigenen Homepage. Es wird immer um den Bildquellennachweis-Urhebervermerk nach §13 UrhG gebeten (Namensnennung der Fotografin neben dem Bild).
Die Verwertungsrechte der Fotos können auch erworben werden. Dabei werden alle Bildrechte von der Fotografin an den Käufer abgetreten.
FOTOGRAFIE